Rechtpraktisch wurde von der Anwaltskammer München überprüft und für zulässig befunden.
Einen Überblick über die Rechtslage in puncto Werbung von Rechtsberatern - nicht nur im Internet können sich die Teilnehmer im Verwaltungsbereich kostenlos in der integrierten Leitsatzkartei Kanzleimarketing verschaffen. Sie enthält die wichtigsten berufsrechtlichen Entscheidungen zum Thema seit 1990 in Leitsätzen und z.T. mit Auszügen aus der Begründung.
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